Pflegeleistungs-Wegweiser

Entdecken Sie Ihre Pflegeleistungen einfach und transparent. Wählen Sie Ihren Pflegegrad und erfahren Sie, was Ihnen zusteht.

Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad zeigt, wie viel Unterstützung Sie im Alltag benötigen. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen Ihnen zu.

PG 1

Geringe Beeinträchtigungen

PG 2

Erhebliche Beeinträchtigungen

PG 3

Schwere Beeinträchtigungen

PG 4

Schwerste Beeinträchtigungen

PG 5

Höchste Pflegebedürftigkeit

Wählen Sie Ihren Pflegegrad

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Der Entlastungsbetrag sammelt sich automatisch an – bis zu 12 Monate!

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Möchten Sie Ihre Leistungen genauer verplanen? Hier geht's weiter zum Pflege Rechner.

Pflege-Rechner

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung? +
Pflegegeld ist Geld für Pflege durch Familie oder Freunde. Pflegesachleistung bezahlt den Pflegedienst direkt.
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren? +
Ja! Das nennt sich Kombinationsleistung. Der Pflegedienst rechnet ab, der Rest kommt als Pflegegeld.
Was passiert mit dem Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze? +
Er überträgt sich automatisch – maximal 1.572 €. Aber Achtung: Verfällt am 30. Juni des Folgejahres!
Wie beantrage ich einen Pflegegrad? +
Sie können den Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erfolgt.
Gibt es Leistungen für Pflegegrad 1? +
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Sachleistung, aber Entlastungsbetrag (131 €), Pflegehilfsmittel (42 €) und Wohnumfeld-Zuschuss.
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 2? +
Bei Pflegegrad 2 beträgt das Pflegegeld 347 € pro Monat.
Was ist das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege? +
Seit 2025 gibt es 3.539 € pro Jahr für Pflegegrad 2-5, frei aufteilbar zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
Wie funktioniert die Kombinationsleistung genau? +
Wenn Sie einen Pflegedienst nutzen, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt. Beispiel: 60% Sachleistung genutzt = 40% Pflegegeld.
Wann verfällt der Entlastungsbetrag genau? +
Nicht genutzte Beträge verfallen am 30. Juni des Folgejahres. Maximal 12 Monate ansparbar.
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch? +
Dazu gehören Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen etc. Bis zu 42 € pro Monat kostenlos.
Gibt es Zuschüsse für Wohnumfeldverbesserungen? +
Ja, bis zu 4.180 € einmalig pro Maßnahme für Umbauten wie Bad oder Treppenlift.
Was ist die vollstationäre Pflege? +
Pflege im Heim. Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss zum Eigenanteil, z.B. 805 € bei PG 2.
Wie oft kann ich Wohnumfeldverbesserungen beantragen? +
Bis zu 4x pro Wohnumfeld, maximal 16.720 € bei Wohngemeinschaften.
Was ist der Wohngruppenzuschlag? +
224 € pro Monat für ambulant betreute Wohngruppen (Senioren-WG).
Gibt es Leistungen für digitale Pflegeanwendungen? +
Ja, 53 € pro Monat für DiPA (digitale Pflegeanwendungen).
Was passiert bei Tod des Pflegebedürftigen? +
Leistungen enden mit dem Tod. Eventuell noch ausstehende Zahlungen werden an Erben ausgezahlt.
Kann ich die Pflegekasse wechseln? +
Ja, Sie können zur privaten Pflegeversicherung wechseln, wenn Sie privat krankenversichert sind.
Wie wird der Pflegegrad festgestellt? +
Durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) anhand von 6 Modulen.