Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?
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Pflegegeld ist Geld für Pflege durch Familie oder Freunde. Pflegesachleistung bezahlt den Pflegedienst direkt.
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
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Ja! Das nennt sich Kombinationsleistung. Der Pflegedienst rechnet ab, der Rest kommt als Pflegegeld.
Was passiert mit dem Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?
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Er überträgt sich automatisch – maximal 1.572 €. Aber Achtung: Verfällt am 30. Juni des Folgejahres!
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
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Sie können den Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erfolgt.
Gibt es Leistungen für Pflegegrad 1?
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Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Sachleistung, aber Entlastungsbetrag (131 €), Pflegehilfsmittel (42 €) und Wohnumfeld-Zuschuss.
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 2?
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Bei Pflegegrad 2 beträgt das Pflegegeld 347 € pro Monat.
Was ist das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?
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Seit 2025 gibt es 3.539 € pro Jahr für Pflegegrad 2-5, frei aufteilbar zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
Wie funktioniert die Kombinationsleistung genau?
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Wenn Sie einen Pflegedienst nutzen, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt. Beispiel: 60% Sachleistung genutzt = 40% Pflegegeld.
Wann verfällt der Entlastungsbetrag genau?
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Nicht genutzte Beträge verfallen am 30. Juni des Folgejahres. Maximal 12 Monate ansparbar.
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
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Dazu gehören Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen etc. Bis zu 42 € pro Monat kostenlos.
Gibt es Zuschüsse für Wohnumfeldverbesserungen?
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Ja, bis zu 4.180 € einmalig pro Maßnahme für Umbauten wie Bad oder Treppenlift.
Was ist die vollstationäre Pflege?
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Pflege im Heim. Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss zum Eigenanteil, z.B. 805 € bei PG 2.
Wie oft kann ich Wohnumfeldverbesserungen beantragen?
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Bis zu 4x pro Wohnumfeld, maximal 16.720 € bei Wohngemeinschaften.
Was ist der Wohngruppenzuschlag?
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224 € pro Monat für ambulant betreute Wohngruppen (Senioren-WG).
Gibt es Leistungen für digitale Pflegeanwendungen?
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Ja, 53 € pro Monat für DiPA (digitale Pflegeanwendungen).
Was passiert bei Tod des Pflegebedürftigen?
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Leistungen enden mit dem Tod. Eventuell noch ausstehende Zahlungen werden an Erben ausgezahlt.
Kann ich die Pflegekasse wechseln?
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Ja, Sie können zur privaten Pflegeversicherung wechseln, wenn Sie privat krankenversichert sind.
Wie wird der Pflegegrad festgestellt?
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Durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) anhand von 6 Modulen.