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Budget & Pflegegrad wählen

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Entlastungsbetrag §45b SGB XI

🛡️ Was ist der Entlastungsbetrag? Alle Pflegebedürftigen (Pflegegrad 1–5) erhalten monatlich 131 € Entlastungsbetrag von der Pflegekasse. Das Geld kann für anerkannte Entlastungsleistungen eingesetzt werden.

Die häufigsten Leistungen: 🏠 Hauswirtschaft (Putzen, Einkaufen, Kochen), Betreuung und Alltagsunterstützung durch einen Pflegedienst.

Pflegegrad 1: Kann das Budget auch für körperbezogene Pflegeleistungen (Waschen, Körperpflege) nutzen – das ist bei PG 1 die einzige verfügbare Pflegeleistung.
Wichtig: Wann verfällt das Budget?
Nicht genutztes Budget läuft automatisch in den Folgemonat über und kann angespart werden. Allerdings gilt die Halbjahresregel:
• Nicht genutztes Budget bis 31. Dezember → muss bis 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.
• Danach verfällt der Restbetrag endgültig.
• Beispiel: Ungenutzte Beträge aus 2025 verfallen am 1. Juli 2026.
💡 Wenn Sie angespartes Budget haben, fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach dem genauen Restbetrag und geben ihn hier ein. Ohne Eingabe wird 131 € (1 Monat) verwendet.
Unser Stundensatz: 43,66 €/Std.
Für Putzen, Einkaufen, Kochen, Wäsche
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Wichtige Regeln

Wofür kann ich das Budget nutzen?
🏠 Hauswirtschaft: Putzen, Einkaufen, Kochen, Wäsche waschen (häufigste Nutzung)
🧑‍⚖️ Betreuung & Alltagsunterstützung durch anerkannte Pflegedienstleister
👥 Alltagsbegleitung: Begleitung zu Terminen, Spaziergang, Besorgungen
🏦
Ansparung erlaubt!
Sie müssen das Budget nicht jeden Monat voll nutzen. Sie können mehrere Monate sparen, um z. B. einen längeren Betreuungsblock zu finanzieren.
⚠️
Achtung: Verfalldatum!
Budget, das bis zum 31. Dezember nicht genutzt wurde, verfällt am 30. Juni des Folgejahres. Fragen Sie rechtzeitig bei Ihrer Pflegekasse nach Ihrem Restguthaben!
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So läuft die Abrechnung:
Der Pflegedienst stellt eine Rechnung aus. Sie reichen diese bei Ihrer Pflegekasse ein – oder der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab. Die Pflegekasse erstattet den Betrag bis zur Budgetgrenze.
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Pflegegrad 1 – Besonderheit:
Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag auch für körperbezogene Pflege (Waschen, Körperpflege, Anziehen) genutzt werden – das ist die einzige Pflegeleistung, auf die Pflegegrad 1 Anspruch hat.