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Budget & Pflegegrad wählen
Welches Budget möchten Sie nutzen?
💶 Pflegegeld – Ihr Geld, Ihre Entscheidung (§ 37 SGB XI)
Das Pflegegeld gehört Ihnen. Die Pflegekasse überweist den Betrag monatlich direkt auf Ihr Konto.
Sie entscheiden frei, wen Sie mit der Pflege beauftragen – z. B. Angehörige oder eine private Pflegekraft.
Ein Pflegedienst ist nicht erforderlich. Ab Pflegegrad 2 ist alle 6 Monate ein kostenloser Beratungsbesuch Pflicht.
🤝 Kombileistung – das Beste aus beiden Welten (§ 38 SGB XI)
Sie nutzen einen Pflegedienst und erhalten zusätzlich Pflegegeld. Nutzt der Pflegedienst das Budget nur teilweise,
überweist die Pflegekasse den restlichen Anteil als Pflegegeld direkt an Sie.
Beispiel: Der Pflegedienst verbraucht 60 % → Sie erhalten 40 % des Pflegegeldes ausgezahlt.
Beispiel: Der Pflegedienst verbraucht 60 % → Sie erhalten 40 % des Pflegegeldes ausgezahlt.
🏠 Pflegesachleistung – Budget für den Pflegedienst (§ 36 SGB XI)
Das gesamte Budget steht dem Pflegedienst zur Verfügung. Er rechnet direkt mit der Pflegekasse ab –
kein Geld fließt an Sie als Patient. Überschreiten die Leistungen das Budget, zahlen Sie die Differenz als Eigenanteil.
Welchen Pflegegrad hat die zu pflegende Person?
💡
Tippen Sie auf die Zahl Ihres Pflegegrades. Wenn Sie unsicher sind, steht der Pflegegrad im Bescheid der Pflegekasse.
Noch kein Pflegegrad gewählt
⚠️
Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegesachleistungen.
Eine Leistungsplanung mit Sachleistungen ist daher nicht möglich.
Aber: Pflegegrad 1 erhält den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich, der auch für körperbezogene Pflegeleistungen (Körperpflege, Waschen, Anziehen) nutzt werden kann. Wechseln Sie zum Entlastungsleistungs-Rechner, um dieses Budget zu nutzen!
Aber: Pflegegrad 1 erhält den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich, der auch für körperbezogene Pflegeleistungen (Körperpflege, Waschen, Anziehen) nutzt werden kann. Wechseln Sie zum Entlastungsleistungs-Rechner, um dieses Budget zu nutzen!
Ihr monatliches Budget
💳 Pflegesachleistung
0,00 €
💶 Pflegegeld
0,00 €
🛡️ Entlastungsbetrag §45b
0,00 €
2
Leistungen planen
💡
Wählen Sie eine Pflegeleistung aus, legen Sie dann fest, an welchen Tagen und zu welcher Uhrzeit sie stattfindet, und klicken Sie auf „Zum Pflegeplan hinzufügen".
Leistung
Einzelpreis
Besuche/Monat
Summe
Gesamtsumme pro Monat
0,00 €
3
Ergebnis & Zusammenfassung
Monatliche Ansprüche
💳 Pflegesachleistung
0,00 €
📋 Geplante Leistungen
0,00 €
Ihr Ergebnis
Restanspruch Sachleistung
0,00 €
Nicht genutztes Sachleistungsbudget
💶 Auszahlung an Patient (Kombi)
0,00 €
Anteiliges Pflegegeld von der Pflegekasse
⚠️ Eigenanteil
0,00 €
Betrag, den Sie selbst zahlen